Zusammenfassung
Das Tarifrecht und das Unionsrecht sind Rechtsgebiete, die für das nationale Recht von erheblicher Bedeutung sind. So sind einerseits mehr als 70 Prozent der Arbeitsverhältnisse in Deutschland unmittelbar oder mittelbar über Bezugnahmeklauseln und Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen erfasst. Andererseits nimmt die Zahl der für das Arbeitsrecht relevanten unionsrechtlichen Vorschriften und Gerichtsentscheidungen stetig zu.
Vor diesem Hintergrund muss gerade die Schnittstelle beider Gebiete und damit die Frage, welche Auswirkungen das Unionsrecht auf die Regelungen des deutschen Tarifvertrags hat, ausführlich betrachtet werden. Es ist zu klären, inwieweit das Unionsrecht im Verhältnis zu den Tarifvertragsparteien unmittelbar anwendbar ist, welche Rechtsfolge greift, wenn eine Tarifregelung gegen unionsrechtliche Vorschriften verstößt, und schließlich, ob eine unionsrechtskonforme Auslegung tarifvertraglicher Regelungen zulässig beziehungsweise geboten ist.
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- 194–196 III. Ergebnis zu C 194–196
- 197–246 Kapitel 4 Der deutsche Tarifvertrag und seine Normen in der unionsrechtlichen Wirklichkeit 197–246
- 251–268 Literaturverzeichnis 251–268
- 269–276 Stichwortverzeichnis 269–276