Zusammenfassung
Die Arbeit analysiert § 20 Abs. 2 AStG zunächst aus unionsrechtlicher Perspektive vor dem Hintergrund des Binnenmarktkonzepts. Die kritische Auseinandersetzung mit der EuGH-Entscheidung in der Rs. Columbus Container verdeutlicht, dass zur Verhinderung der Fragmentierung des Binnenmarkts – im Anwendungsbereich des AStG – ein horizontales Vergleichspaar anzuerkennen ist. Dies hat zur Folge, dass die im Verfahren Cadbury Schweppes festgelegten Standards auch im Hinblick auf ausländische Betriebsstätten Anwendung finden müssen.
Aus nationaler Perspektive hat sich gezeigt, dass § 20 Abs. 2 AStG als unilaterale Umschaltklausel (sog. Treaty Override) sowohl gegen Verfassungsrecht als auch gegen Unionsrecht verstößt.
In das erarbeitete Konzept fügt sich abschließend die Bestimmung der Missbrauchsbegriffe des nationalen und europäischen Steuerrechts ein.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 160–162 F. Vorlagefrage 160–162
- 162–163 G. Kritisches Fazit 162–163
- 164–174 § 1: Treaty Override 164–174
- 164–168 A. Vorbemerkungen 164–168
- 176–183 B. Verhältnis zu § 42 AO 176–183
- 184–185 § 1: Fragestellung 184–185
- 185–186 § 2: Ausblick 185–186
- 187–206 Literaturverzeichnis 187–206