Grenzüberschreitende Betriebsübergänge aus europarechtlicher Sicht
Arbeitsrechtliche Folgen von Betriebsverlagerungen ins Ausland und die Qualifikation von Umsetzungsnormen als Eingriffsrecht zur vollständigen Richtlinienumsetzung
Zusammenfassung
Welche Rechtsfolgen hat es für Arbeitnehmer, wenn sie sich im Zuge einer Verlagerung ihres Betriebs ins (europäische) Ausland entschließen, ihrem Betrieb an den neuen Standort zu folgen? Ausgehend von dieser Fragestellung stellt der Autor zunächst die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Betriebsverlagerungen dar und entwickelt anhand der Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeber vier Fallgruppen von Betriebsverlagerungen. Er untersucht die unterschiedlichen Rechtsfolgen dieser Fallgruppen für die Arbeitnehmer und zeigt dabei ein Defizit bei der Umsetzung der Betriebsübergangsrichtlinie auf.
Anschließend analysiert er, wie diese Umsetzungslücke mithilfe der Instrumente des Internationalen Privatrechts geschlossen werden kann. Auf der Grundlage des effet-utile-Grundsatzes plädiert er dafür, das nationale Umsetzungsrecht, wenn nötig, als Eingriffsrecht zu qualifizieren – auch unter Geltung der Rom I-Verordnung.
- 32–33 II. Zielländer 32–33
- 128–129 III. Zwischenergebnis 128–129
- 133–134 III. Zwischenergebnis 133–134
- 134–135 F. Zusammenfassung 134–135
- 223–224 D. Zusammenfassung 223–224
- 225–247 Kapitel 6: Fazit 225–247