Einfluss des Verfassungsrechts und des internationalen Rechts auf die Ausgestaltung der sozialen Sicherheit in Ungarn
Zusammenfassung
Die nach der Wende schrittweise eingeführten Reformen haben in einigen Bereichen des Sozialrechts, wie in der Rentenversicherung oder bei den Familienleistungen, strukturelle Änderungen mit sich gebracht. In anderen Gebieten wurden nur oberflächliche „kosmetische“ Eingriffe vorgenommen. Ziel der Arbeit ist, festzustellen, welche Rolle bei der Ausarbeitung dieser Reformen die höchsten Rechtsnormen des Staates, die Verfassung und das internationale Recht, gespielt haben. Von besonderem Interesse ist die Wirkung der sozialen Grundrechte, die als Erbe des Sozialismus nach der Wende in der Verfassung erhalten blieben.
Das Werk befasst sich zunächst ausführlich mit der Analyse des ungarischen Systems der sozialen Sicherheit. Zentral ist dabei die Bestimmung des Begriffes „soziale Sicherheit“ und eine der Zielsetzung entsprechende Systematisierung. Es folgt, nach der Auseinandersetzung mit den relevanten Begriffen, die Untersuchung des Einflusses der höchsten Normen auf das Gesetzgebungsverfahren und auf die Rechtsprechung. Die Arbeit beinhaltet zudem einen kompakten Exkurs über das neue Grundgesetz Ungarns, das vor kurzem verabschiedet wurde.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 29–34 Einführung 29–34
- 29–30 1. Einleitung 29–30
- 31–33 3. Thesen 31–33
- 33–34 4. Methodik 33–34
- 106–110 2.5. Schatzamt 106–110
- 120–133 3.1. Alter 120–133
- 168–178 3.4. Arbeitslosigkeit 168–178
- 375–377 1.1. Präambel 375–377
- 377–378 1.2. Allgemeiner Teil 377–378
- 378–379 1.3. Grundrechtsteil 378–379
- 382–383 2.2. Recht auf Eigentum 382–383
- 383–383 2.3. Gleichheitssatz 383–383
- 387–404 Schluss 387–404
- 389–390 1.2. Leistungen im Alter 389–390
- 402–404 3. Schlussfolgerungen 402–404
- 405–422 Literatur 405–422