Vom Störer zum Täter?
Verantwortlichkeit für mittelbare Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechtsverletzungen im Online-Bereich auf der Grundlage einer täterschaftlichen Haftung aufgrund Verkehrspflichtverletzung
Zusammenfassung
Für sogenannte mittelbare Verletzer wie etwa Internetplattformen und Betreiber von WLAN-Netzwerken besteht derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Haftung für Rechtsverletzungen, die durch Nutzer begangen werden. Bisher wurde deren Verantwortlichkeit einheitlich über das dogmatisch fragwürdige Institut der Störerhaftung gelöst. Im Jahr 2007 begründete der BGH eine Haftung im Bereich des Wettbewerbsrechts erstmals mithilfe des neuen Modells der sogenannten „Täterschaft aufgrund der Verletzung von Verkehrspflichten“.
Die Untersuchung beleuchtet die dogmatischen Grundlagen dieses Haftungsmodells und dessen Eignung, eine Haftung des mittelbaren Verletzers auch im Urheber- und Markenrecht zu begründen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass auf diese Weise ein dogmatisch fundiertes einheitliches Konzept für die untersuchten Rechtsbereiche geschaffen werden kann, welches der Störerhaftung trotz abweichender Rechtsfolgen - wie etwa der Möglichkeit der Inanspruchnahme auf Schadensersatz - vorzuziehen ist.
- 25–28 II. Provider 25–28
- 111–112 V. Zusammenfassung 111–112
- 129–133 IV. Akzessorietät 129–133
- 137–140 VI. Rechtsfolgen 137–140
- 141–141 VIII. Zusammenfassung 141–141
- 149–159 III. Haftungslücken 149–159
- 159–160 IV. Zusammenfassung 159–160
- 166–167 II. Täterqualifikation 166–167
- 169–170 V. Bewertung 169–170
- 173–174 II. Täterqualifikation 173–174
- 177–177 V. Akzessorietät 177–177
- 177–178 VI. Zusammenfassung 177–178
- 212–213 VI. Zusammenfassung 212–213
- 217–217 III. Gefahrenquelle 217–217
- 221–223 V. Akzessorietät 221–223
- 231–231 III. Haftungslücken 231–231
- 239–252 Literaturverzeichnis 239–252