Der Schutz vor gesellschaftsschädlichen Sonderprüfungen
Überlegungen zu Grund und Grenzen der Sonderprüfung nach § 142 AktG
Zusammenfassung
Lange Zeit kam der aktienrechtlichen Sonderprüfung gemäß § 142 AktG nur eine geringe praktische Bedeutung zu. Allerdings hat der Gesetzgeber dieses Kontrollinstrument in den vergangenen Jahren erheblich aufgewertet. So hat z. B. das UMAG das in § 142 Abs. 2 AktG festgelegte Antragsquorum für die gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern gesenkt.
Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage nach, ob und wie sich eine Gesellschaft gegen eine für sie nachteilige Sonderprüfung zur Wehr setzen kann. Er gelangt u. a. zu dem Ergebnis, dass das Antragsrecht gemäß § 142 Abs. 2 AktG unter Rückgriff auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip eingeschränkt werden muss. Darüber hinaus tritt er der im Schrifttum vertretenen These entgegen, ein Schutzantrag nach § 145 Abs. 4 AktG sei nur bis zur Übergabe des unterzeichneten Sonderprüfungsberichts an den Vorstand zulässig. Den Abschluss der Arbeit bilden Gedanken zur Zulässigkeit einer vorzeitigen Beendigung von Sonderprüfungen.
- 5–10 Vorwort 5–10
- 140–143 A. Grundlagen 140–143
- 144–149 II. Fallgruppen 144–149
- 152–153 IV. Rechtsfolgen 152–153
- 161–162 D. Fazit 161–162
- 163–163 A. Grundlagen 163–163
- 175–182 Literaturverzeichnis 175–182