Aktive Krisenpflichten im Recht der GmbH
Plädoyer für eine Erstreckung der Insolvenzantragspflicht auf die Gesellschafter der GmbH
Zusammenfassung
Unternehmen in der Rechtsform der GmbH gelten als besonders insolvenzanfällig. Rechtsprechung und Literatur beschäftigen sich deshalb seit Jahrzehnten mit den Anforderungen an die Bewältigung der Krise einer GmbH. Im Zentrum der Diskussion sowie der Gesetzgebung steht dabei die Rolle des Geschäftsführers, während die Rolle der Gesellschafter bei der Krisenbewältigung wenig Aufmerksamkeit erhält.
Die rechtspolitische Arbeit nimmt die Gesellschafter als die wahren Entscheidungsträger in den Fokus. Der Verfasser untersucht das gegenwärtige System der Krisenpflichten und identifiziert die de lege lata fehlende Pflichtenbindung der Gesellschafter als Schwachpunkt des Krisenmanagementsystems. Darauf aufbauend geht der Autor der Frage nach, ob den Gesellschaftern ihr „Recht auf Desinteresse“ genommen werden kann, ohne dass die GmbH dadurch ihren Charakter als personalistisch strukturierte und zugleich haftungsbeschränkte Rechtsform verliert. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden der Vorschlag, die Insolvenzantragspflicht de lege ferenda auf die Gesellschafter zu erstrecken, und Anhaltspunkte für deren konkrete inhaltliche Ausgestaltung entwickelt.
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- 15–20 A. Einleitung 15–20
- 135–136 1. Tatbestand 135–136
- 165–176 IV. Einzelprobleme 165–176
- 181–194 Literaturverzeichnis 181–194