Die Vergütung der Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften
Zur Übertragbarkeit des § 87 AktG auf andere Rechtsformen, insbesondere auf die GmbH
Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) geht die Untersuchung der Frage nach, ob und inwieweit die für die Vorstandsvergütung geltenden Einschränkungen (§§ 87, 107 AktG) auch auf die Vergütung des Geschäftsführers der GmbH (insbesondere der GmbH mit Aufsichtsrat) anwendbar sind. Des Weiteren werden die Vergütungsfragen bei der GmbH & Co. KG, KGaA und monistischen SE erörtert, sodass ein umfassendes Bild über den Anwendungsbereich der §§ 87, 107 AktG entsteht. Dabei fördert der Verfasser die wertungsmäßigen Divergenzen der gegenwärtigen Rechtslage im Hinblick auf den - anhand der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ermittelten - Normzweck des § 87 AktG zu Tage.
- 7–16 Vorwort 7–16
- 123–135 A.) GmbH & Co. KG 123–135
- 133–134 IV.) Mitbestimmungsrecht 133–134
- 134–135 V.) Ergebnis 134–135
- 149–155 IV.) Mitbestimmungsrecht 149–155
- 155–155 V.) Ergebnis 155–155
- 171–173 IV.) Mitbestimmungsrecht 171–173
- 173–174 V.) Ergebnis 173–174
- 200–212 I.) Anteilseignerschutz 200–212
- 214–215 III.) Ergebnis 214–215
- 216–218 7. Kapitel: Schluss 216–218
- 219–246 Literaturverzeichnis 219–246
- 247–258 Stichwortverzeichnis 247–258