Binnenmarktkonformer Minderheitenschutz bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Aktiengesellschaften
Zusammenfassung
EU-Mitgliedstaaten müssen ihr Gesellschaftsrecht binnenmarktkonform ausgestalten. Sie dürfen die grenzüberschreitende Mobilität von Gesellschaften nicht unverhältnismäßig beschränken. Der Autor zeigt auf, dass dies auch für Aktionärsschutzinstrumente wie die aktienrechtliche Anfechtungsklage gilt. Er fordert, dass die seit Jahren intensiv geführte Debatte um die rechtliche Ausgestaltung der aktienrechtlichen Anfechtungsklage künftig nicht nur eine rechtspolitische, sondern auch eine (EU-)rechtliche Dimension erhält. Das deutsche Anfechtungsklageregime bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung ist im Übrigen nur dann binnenmarktkonform, wenn auch die zuständigen Richter am OLG ihrer EU-rechtlichen Pflicht zur binnenmarktkonformen Gesetzesauslegung und -anwendung nachkommen.
- 2–6 Titelei 2–6
- 7–8 Vorwort 7–8
- 19–21 A. Einleitung 19–21
- 100–101 I. Vorgehensweise 100–101
- 101–108 1. Anfechtungsklage 101–108
- 116–117 III. Zusammenfassung 116–117
- 143–149 3. Rechtfertigungsebene 143–149
- 169–170 4. Zwischenergebnis 169–170
- 170–170 IV. Zusammenfassung 170–170
- 178–178 3. Zusammenfassung 178–178
- 178–179 III. Zusammenfassung 178–179
- 180–186 I. Information 180–186
- 186–186 3. Zwischenergebnis 186–186
- 186–188 II. Mitentscheidung 186–188
- 188–188 III. Zusammenfassung 188–188
- 189–196 I. Beschränkung 189–196
- 198–202 2. Erforderlichkeit 198–202
- 217–218 IV. Zusammenfassung 217–218
- 219–230 J. Binnenmarktkonformität der Kontrolle des Umtauschverhältnisses durch Spruchverfahren 219–230
- 220–225 II. Beschränkung 220–225
- 226–227 2. Erforderlichkeit 226–227
- 230–230 IV. Zusammenfassung 230–230
- 232–234 II. Beschränkung 232–234
- 239–239 IV. Zusammenfassung 239–239
- 240–246 L. Zusammenfassung 240–246
- 247–256 Literaturverzeichnis 247–256