Sondergutachten 61: Telekommunikation 2011: Investitionsanreize stärken, Wettbewerb sichern
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG
Zusammenfassung
Die Monopolkommission konstatiert in ihrem jüngsten Telekommunikationsgutachten, dass die Regulierung der Teilnehmeranschlüsse im Festnetz aufgegeben werden kann, da dieser Markt inzwischen nachhaltig wettbewerbsorientiert ist. Auf den meisten Vorleistungsmärkten besteht dagegen weiterhin unveränderter Regulierungsbedarf. Der Wettbewerb im Mobilfunk hängt maßgeblich von der gegenwärtigen Marktstruktur mit vier unabhängigen Netzbetreibern und einer größeren Anzahl von Serviceprovidern ab. Die Kosten des erforderlichen Ausbaus von Glasfasernetzen können gesenkt werden, wenn möglichst viele geeignete Infrastrukturen mit genutzt werden. Die Monopolkommission befürwortet die Öffnung der für Telekommunikationsanwendungen aufgerüsteten Kabelnetze für den diskriminierungsfreien Zugang anderer Anbieter. Abzulehnen sind weitergehende Regelungen zur Sicherung der Netzneutralität im Sinne eines Verbots von Preis- und Qualitätsdifferenzierungen im Internetverkehr.
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- 9–10 Vorwort 9–10
- 11–21 Kurzfassung 11–21
- 76–87 6. Breitbandausbau 76–87
- 88–103 7. Netzneutralität 88–103