Die Anwendbarkeit der kartellrechtlichen Missbrauchsvorschriften auf Fälle mit Drittmarktbezug
Eine Untersuchung zu §§ 19, 20 GWB und Art. 102 AEUV
Zusammenfassung
In ihrem Hauptanwendungsbereich ist die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht auf den Fall ausgerichtet, dass das in Frage stehende Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens nur auf dem beherrschten Markt stattfindet und sich dort auswirkt. Praktisch bedeutsam sind jedoch auch Fallkonstellationen mit Drittmarktbezug, bei denen das Verhalten des Marktbeherrschers nicht-beherrschte Drittmärkte betrifft. Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob die Missbrauchsaufsicht des deutschen und europäischen Kartellrechts auch auf diese Fälle anwendbar ist.
Die Autorin stellt fest, dass in Rechtsprechung, kartellbehördlicher Praxis und Literatur keine konsistente und widerspruchsfreie Herangehensweise an Fälle mit Drittmarktbezug besteht. Sie untersucht, welchen Beitrag wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse zur Beurteilung von Fällen mit Drittmarktbezug leisten können, ohne die Systematik der Missbrauchsvorschriften in GWB und AEUV zu verletzen. Sie entwickelt einen eigenen Ansatz zur Behandlung von Fällen mit Drittmarktbezug, der den Besonderheiten von Kopplungs- und Essential-Facilities-Fällen sowie der übrigen Kategorien von Fällen mit Drittmarktbezug Rechnung trägt.
- 5–14 Vorwort 5–14
- 19–38 § 1 Einführung 19–38
- 19–21 A. Problemstellung 19–21
- 21–23 B. Gang der Arbeit 21–23
- 23–28 I. Drittmarktfälle 23–28
- 108–116 II. Drittmarktfälle 108–116
- 156–158 D. Zwischenergebnis 156–158
- 159–162 I. Begriffe 159–162
- 166–191 B. Diversifikation 166–191
- 203–205 D. Zwischenergebnis 203–205
- 206–310 § 4 Grundsätze des Kartellrechts zur Erfassung der von Marktmacht ausgehenden Gefahren 206–310
- 311–359 § 5 Anwendung der erarbeiteten Ergebnisse auf die einzelnen Fälle mit Drittmarktbezug 311–359
- 311–318 A. Drittmarktfälle 311–318
- 318–333 I. Zwangskopplungen 318–333
- 357–359 D. Ergebnis 357–359
- 369–396 Literaturverzeichnis 369–396