Zusammenfassung
Normen und Standards kommt im Wirtschaftsleben eine herausragende Bedeutung zu. Sie dienen zur Herstellung von industrieweiter Interoperabilität und Konvergenz und stellen insbesondere für die Hi-Tech-Industrien einen unverzichtbaren Absatzmotor im weltweiten Handel dar. Ihre wettbewerbsfördernde Wirkung wird allgemein anerkannt und auch der daraus resultierende volkswirtschaftliche Nutzen als beträchtlich eingestuft. Diese positive Gesamtbetrachtung hat jedoch auch dazu geführt, dass die Standardsetzung in der kartellrechtlichen Auseinandersetzung eher ein Schattendasein führt. Missbrauchsrisiken und mögliche Innovationshemmnisse werden in diesem Zusammenhang oftmals marginalisiert. Auch eine analytische Einordnung unter das System der europäischen Wettbewerbsregeln hat bisher nur partiell stattgefunden.
Die Abhandlung stellt sich diesen Fragestellungen. Sie untersucht, unter welchen ökonomischen Prämissen sich Standardisierung vollzieht, und zeigt auf, welche kartellrechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Im Normungskontext stehen die Wettbewerbsvorschriften und die Rechte des geistigen Eigentums nicht in einem systemimmanenten Spannungsfeld, sondern in einem Verhältnis der wechselseitigen Beeinflussung ihrer Schnittstellen. Am Beispiel der kartellrechtlichen Behandlung des sogenannten Patenthinterhalts wird deutlich, warum eine isolierte Betrachtungsweise dieser Rechtsgebiete ausscheidet.
- 7–14 Vorwort 7–14
- 17–18 Einleitung 17–18
- 19–20 I. Definition 19–20
- 45–48 II. Stellungnahme 45–48
- 48–109 B. Art. 101 AEUV 48–109
- 48–52 I. Normadressaten 48–52
- 85–94 V. Freistellung 85–94
- 94–102 VI. Technologiepools 94–102
- 109–205 C. Art. 102 AEUV 109–205
- 109–111 I. Konkurrenzen 109–111
- 111–111 II. Unternehmensbegriff 111–111
- 111–118 III. Marktbeherrschung 111–118
- 118–205 IV. Marktmachtmissbrauch 118–205
- 214–215 III. Legalausnahme 214–215
- 225–232 Literaturverzeichnis 225–232