Die SPE zwischen Krise und Insolvenzreife
Gläubigerschutz und Gesellschaftsinteresse zwischen europäischem und nationalem Recht
Zusammenfassung
Die SPE-Verordnung soll die europäischen Geschäftsaktivitäten der mittelständischen Wirtschaft erleichtern, indem sie ihr mit der Europa-GmbH ein einheitliches, flexibles und einfach zu handhabendes Organisationsvehikel zur Verfügung stellt.
Das Statut der SPE besteht überwiegend aus Unions-Gesellschaftsrecht, das mit mitgliedstaatlichem Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht internationalprivatrechtlich verschachtelt ist, wobei die Niederlassungsfreiheit der Anwendung nationalen Auffangrechts gewisse Grenzen setzt.
Im Spannungsfeld dieser rechtsquellentechnischen Gemengelage untersucht das Werk den Gläubigerschutz in der SPE zwischen Krise und Insolvenzreife sowie die Unternehmerfreundlichkeit der neuen Rechtsform. Dabei gelangt der Autor zum Ergebnis, dass der Gläubigerschutz in der Unternehmenskrise zwar hinreichend gewährleistet ist, die angewandte Regelungstechnik, namentlich die großflächigen Bezugnahmen auf mitgliedstaatliches Recht, indes die Attraktivität der Rechtsform schmälert. Deshalb sollten vor allem die Lücken im sekundärrechtlichen Gesellschaftsrecht durch verordnungseigene Regelungen geschlossen werden, wofür die Arbeit konkrete Regelungsvorschläge diskutiert.
- 31–48 Teil 1: Einleitung 31–48
- 47–48 III. Sanierung 47–48
- 53–53 III. Ergebnis 53–53
- 86–87 II. Ergebnis 86–87
- 108–124 Teil 3: Die Regelungsverantwortung für das Gesellschafts- und Insolvenzrecht der SPE 108–124
- 108–109 I. Grundaussagen 108–109
- 120–120 III. Ergebnis 120–120
- 120–121 I. Insolvenzsachrecht 120–121
- 123–123 III. Ergebnis 123–123
- 125–127 A. Verordnungseigener Instrumentenkasten zum Gläubigerschutz in der Gesellschaftskrise 125–127
- 125–126 I. Kommissionsentwurf 125–126
- 126–127 III. Ergebnis 126–127
- 132–136 II. Sonderinsolvenzrecht 132–136
- 136–136 III. Ergebnis 136–136
- 232–256 E. Anwendung von nationalem Gesellschafts- bzw. Insolvenzrecht und Niederlassungsfreiheit 232–256
- 256–256 V. Ergebnis 256–256
- 301–334 Literaturverzeichnis 301–334