Das Spannungsverhältnis von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Zur Problematik der Darstellung realer Personen in Kunstwerken
Zusammenfassung
In jüngster Vergangenheit mehren sich die gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch künstlerische Darstellungen: Die Betroffenen setzen sich gegen die Verwendung ihrer Person als Vorlagen für Romane, Theaterstücke oder Filme zur Wehr. Dem gegenüber steht der Künstler, der sich auf seine verfassungsrechtlich gewährte Kunstfreiheit und die freie Wahl seiner Inspirationsquellen beruft. Wie diese Kollisionsfälle einem gerechten Ausgleich zuzuführen sind, versucht vorliegende Arbeit zu beantworten.
Nach Untersuchung des seitens der Rechtsprechung entwickelten Lösungsweges wird unter rechtsvergleichenden Bezügen und Auseinandersetzung mit den Stimmen der rechtswissenschaftlichen Literatur ein selbstständiges Modell zur Handhabung des Spannungsverhältnisses entwickelt. Die Autorin unterzieht die Kollisionsfälle einer interdisziplinären Betrachtung, in welcher medienpsychologische wie auch Erkenntnisse der Literatur- und Kommunikationswissenschaft Berücksichtigung finden, um so letztlich einen praxistauglichen Lösungsweg zu entwerfen.
Neben dem Unterlassungsanspruch werden auch weitere mögliche Vorgehensweisen des Betroffenen erläutert.
- 19–22 Einleitung 19–22
- 23–28 A. Roman 23–28
- 23–25 I. Mephisto 23–25
- 25–27 II. Esra 25–27
- 28–31 B. Film 28–31
- 28–29 I. Lebach 28–29
- 29–30 II. Rohtenburg 29–30
- 30–31 III. Contergan 30–31
- 73–80 A. Esra 73–80
- 80–88 B. Kritik 80–88
- 89–93 A. Roman 89–93
- 91–93 II. Ergebnis 91–93
- 93–103 B. Film 93–103
- 93–95 I. Contergan 93–95
- 95–96 II. Rohtenburg 95–96
- 97–103 IV. Ergebnis 97–103
- 103–107 C. Theater 103–107
- 103–105 I. Ehrensache 103–105
- 105–107 II. Ergebnis 105–107
- 107–108 D. Fazit 107–108
- 109–117 A. Schweiz 109–117
- 109–111 I. Rechtslage 109–111
- 115–117 IV. Fazit 115–117
- 117–128 B. USA 117–128
- 117–120 I. Rechtslage 117–120
- 126–128 IV. Fazit 126–128
- 130–131 II. Stellungnahme 130–131
- 131–132 III. Schöpfungshöhe 131–132
- 132–133 IV. Stellungnahme 132–133
- 133–134 VI. Stellungnahme 133–134
- 134–146 B. Eigenständige Modelle 134–146
- 135–137 II. Stellungnahme 135–137
- 137–138 III. Sphärenmodell 137–138
- 138–139 IV. Stellungnahme 138–139
- 139–141 V. Risikoabwägung 139–141
- 141–145 VI. Stellungnahme 141–145
- 151–152 IV. Zwischenergebnis 151–152
- 155–155 III. Zwischenergebnis 155–155
- 191–192 III. Endergebnis 191–192
- 193–207 A. Geldentschädigung 193–207
- 202–207 IV. Stellungnahme 202–207
- 209–214 C. Rückrufanspruch 209–214
- 209–211 I. Rechtsgrundlage 209–211
- 211–213 II. Voraussetzungen 211–213
- 213–214 III. Stellungnahme 213–214
- 215–222 Schlussbetrachtung 215–222
- 215–216 I. Grundlagen 215–216
- 223–228 Literaturverzeichnis 223–228
5 Treffer gefunden
- „... aufgrund der Erzählperspektive dem Leser nicht nahelege, das Geschilderte als Fiktion zu verstehen.335 Hier ...” „... (vollständig) bekannt sind. Dazu kommt das unhaltbare Vorgehen, von der Erzählperspektive als literarisches ...” „... kunstspezifischen Betrachtung ebenso, wie bereits die Annahme selbst, der Autor wolle durch die Erzählperspektive ...”
- „... der Erzählperspektive dem Leser nicht nahelege, das Geschilderte als Fiktion zu verstehen.335 Hier ...” „... (vollständig) bekannt sind. Dazu kommt das unhaltbare Vorgehen, von der Erzählperspektive als literarisches ...” „... kunstspezifischen Betrachtung ebenso, wie bereits die Annahme selbst, der Autor wolle durch die Erzählperspektive ...”
- „... Fehler: So zieht der BGH erneut das Stilmittel der Erzählperspektive als maßgeblichen Entscheidungsfaktor ...”
- „... die Richter sachfremde Erwägungen, wie etwa die im Werk verwendete Erzählperspektive, als maßgebliches ...”
- „... Fehler: So zieht der BGH erneut das Stilmittel der Erzählperspektive als maßgeblichen Entscheidungsfaktor ...”