Zusammenfassung
Im institutionellen Gefüge der Europäischen Union (EU) gibt es keinen Bereich, der ganzheitlich für das State-Building zuständig ist. Vielmehr befassen sich alle Bereiche der Außenpolitik, insbesondere aber die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wie auch die Entwicklungszusammenarbeit mit dem State-Building – ihre Maßnahmen basieren allerdings auf unterschiedlichen institutionellen Vorgaben. Die Autorin untersucht die Frage, ob die institutionelle Trennung der GASP von der Entwicklungspolitik den State-Building-Prozess beeinträchtigt und, wenn ja, wie einer solchen Beeinträchtigung entgegengewirkt werden kann. Dabei werden Möglichkeiten der Verknüpfung der beiden Bereiche aufgezeigt und Chancen eines politikübergreifenden State-Building-Ansatzes und deren Realisierung untersucht.
Die Thematik ist vor allem vor dem Hintergrund des Vertrages von Lissabon und dem dadurch neu eingeführtem Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem ihm unterstellten Europäischen Auswärtigen Dienst höchst aktuell.
Im Vordergrund der Untersuchung steht die GSVP-Mission „EUPOL Afghanistan“, die sich mit dem Aufbau einer vertrauenswürdigen Polizei, der Koordinierung der verschiedenen Beiträge internationaler Akteure und dem Mentoring sowie der Unterstützung der EU bei der Schaffung eines rechtsstaatlichen Systems befasst.
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- 7–12 Vorwort 7–12
- 15–18 A. Einleitung 15–18
- 19–25 I. State-Building 19–25
- 36–38 3. Ziele GASP 36–38
- 69–88 4. Ziele der EZ 69–88
- 103–104 V. Zwischenergebnis 103–104
- 109–112 II. Politische Parteien 109–112
- 112–114 1. Petersberg 2001 112–114
- 114–115 2. Tokio 114–115
- 115–115 3. London 115–115
- 115–116 4. Paris 115–116
- 116–117 5. London 116–117
- 117–118 6. Bonn 117–118
- 127–128 6. Zwischenergebnis 127–128
- 134–180 2. Missionsziele EUPOL 134–180
- 195–198 III. Fazit 195–198
- 199–206 Literaturverzeichnis 199–206