Friedenskonsolidierung durch Verfassungsgerichtsbarkeit in Bosnien und Herzegowina
Lehren aus einem Versuchslabor der Internationalen Gemeinschaft
Zusammenfassung
Friedenskonsolidierung ist auch Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit. Im Nachkriegsbosnien kommen Verfassungsgericht und Menschenrechtskammer dabei eine Schlüsselrolle zu. Auch 15 Jahre nach Ende des bewaffneten Konflikts ist der Fortbestand des 1995 in Dayton geschaffenen komplexen Staatsgebildes nicht gesichert. Die Innen- wie Außenpolitik bleibt – befördert von den alten Eliten – geprägt von der fortbestehenden ethnischen Spaltung. Schlichtend, ausgleichend und legitimierend, mit einem Auge für die übergeordneten Ziele von Staat und Gesellschaft, wirken in diesem Kontext die gemischt national-international besetzten obersten Gerichte: Sie gewähren effektiven Grundrechtsschutz, fördern die nationale Integration im Vielvölkerstaat, schlichten Kompetenzstreitigkeiten in der Ethnokratie und legitimieren sowie kontrollieren internationale Intervention.
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- 23–26 § 1 Einführung 23–26
- 531–556 Literaturverzeichnis 531–556