Die Grenzen direkter Demokratie
Volksentscheide im Spannungsverhältnis von Demokratie und Rechtsstaat
Zusammenfassung
Viele rufen nach mehr direkter Demokratie – aber ist ein Ausbau direkter Partizipation angesichts des Schweizerischen Minarettverbots oder des kalifornischen Verbots gleichgeschlechtlicher Ehe per Volksentscheid überhaupt wünschenswert? In der vergleichenden Analyse der halb-direkten Demokratie der Schweiz und des US-Bundesstaates Kaliforniens wird dieses Spannungsfeld zwischen Demokratie und Rechtsstaat sowohl theoretisch als auch empirisch erfasst. Beide Staaten sind regelmäßig mit grundrechtsproblematischen Volksinitiativen konfrontiert, die von den Stimmbürgern häufig angenommen werden. Direkte Demokratie erhöht tatsächlich die Wahrscheinlichkeit grundrechtsproblematischer Politikergebnisse. Ein handlungsfähiges Gerichtssystem wie in Kalifornien kann diesen geringeren Grundrechtsschutz jedoch ausgleichen, während in der Schweiz Handlungsbedarf besteht. Dieses Ergebnis ist nicht nur für die beiden betrachteten Fälle von Relevanz, sondern insbesondere für solche Staaten interessant, die die Einführung direktdemokratischer Instrumente gerade aufgrund ihres Gefährdungspotentials für Grundrechte bisher scheuen.
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- 26–27 1.3. Fragestellung 26–27
- 73–77 4.1. Länderauswahl 73–77
- 246–256 10. Schluss 246–256
- 257–274 Anhang 257–274