Das neuseeländische und das deutsche System von Schutzgebieten
Ein rechtsvergleichender Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Frage der Ministerialorganisation
Zusammenfassung
Trotz großer Anstrengungen und mancher Erfolgsmeldung im Naturschutz nimmt die biologische Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland – wie überall – weiter ab. Von einer Trendwende kann noch keine Rede sein. Liegen die Schwächen im System? Gibt es Weichenstellungen, die für den Erfolg eines nationalen Systems von Schutzgebieten zum Erhalt der biologischen Vielfalt maßgeblich sind, aber unterschätzt werden?
Die Studie geht in einer Rechtsvergleichung des neuseeländischen und des deutschen Schutzgebietssystems diesen Fragen nach und gewinnt trotz aller Unterschiede in den natürlichen Gegebenheiten der Vergleichsstaaten Erkenntnisse zur Fortbildung des jeweiligen nationalen Schutzgebietssystems und seiner Rahmenbedingungen. Eine ökosystemare Betrachtungsweise und ein entsprechend integrativer Ansatz im Recht sind unabdingbar. Die institutionelle Stärkung des Naturschutzes in Deutschland und eine Ausdehnung des Naturschutzes in die Nutzlandschaft hinein in Neuseeland bilden Eckpfeiler für eine dauerhafte Erhaltung der biologischen Vielfalt dort, wo sie natürlicherweise vorkommt.
- 7–34 Vorwort 7–34
- 45–84 Teil I Einführung 45–84
- 45–50 § 1 Einleitung 45–50
- 85–90 A. Umweltsituation 85–90
- 106–109 G. Umweltrechtsschutz 106–109
- 165–168 E. Vernetzungsvorgaben 165–168
- 215–228 A. Umweltsituation 215–228
- 249–251 G. Umweltrechtsschutz 249–251
- 312–320 C. Systemvorgaben 312–320
- 340–340 B. Reformresultate 340–340
- 340–383 C. Zuständigkeiten 340–383
- 384–389 E. Binnenorganisation 384–389
- 476–489 D. Gebietsfestsetzung 476–489
- 563–563 D. Zusammenfassung 563–563
- 564–573 Teil V Schluss 564–573
- 564–584 § 13 Zusammenfassung 564–584
- 564–573 A. Schutzgebiete 564–573
- 599–625 Literaturverzeichnis 599–625