Zusammenfassung
Das Werk konkretisiert den Baukulturbegriff vor dem Hintergrund seiner Implementierung ins Baugesetzbuch für Theorie und Praxis und beleuchtet damit ein in der rechtswissenschaftlichen Diskussion bislang lediglich am Rande behandeltes Thema. Die Rolle der Baukultur als Leitbegriff des Bauplanungsrechts wird dabei im Sinne einer Kurzformel des Leitbilds einer „gut gebauten Umwelt“ erörtert, dessen Verwirklichung den verantwortungsvoll planenden Gemeinden obliegt. Ausgangspunkt der Konkretisierung des Baukulturbegriffs bilden sowohl eine außerrechtliche, als auch eine rechtliche Annäherung an die kulturelle Dimension des Bauens. Die hierdurch gefundene deskriptive Minimaldefinition wird sodann anhand der für den Gesetzgeber maßgeblichen Kriterien überprüft und durch eine Anknüpfung an die Normstrukturen im Bauplanungsrecht konkretisiert. Gleichzeitig untersucht die Autorin weitere Instrumente, die neben dem Bauplanungsrecht zu einer Verbesserung der gebauten Umwelt führen, beschränkt sich dabei aber nicht lediglich auf die nationale Ebene, sondern gibt Einblicke in Möglichkeiten und Strategien auf Ebene der Europäischen Union sowie einzelner Mitgliedstaaten.
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- 15–26 Einleitung 15–26
- 27–28 A. Allgemeines 27–28
- 60–61 F. Zusammenfassung 60–61
- 219–220 II. Denkmalschutzrecht 219–220
- 245–250 I. Finnland 245–250
- 250–252 II. Schweden 250–252
- 252–256 III. Niederlande 252–256
- 256–258 IV. Großbritannien 256–258
- 269–271 I. Ökologische Qualität 269–271
- 271–271 II. Ökonomische Qualität 271–271
- 271–272 III. Soziale Qualität 271–272
- 272–273 IV. Technische Qualität 272–273
- 273–273 V. Prozessqualität 273–273
- 281–306 Literaturverzeichnis 281–306