Zusammenfassung
Die Anwendung des Arbeitsrechts auf Arbeitsverhältnisse von Sportlern wird in der Praxis selten ernst genommen. Die hohe Resistenz des Berufssports gegen staatliches Schutzrecht resultiert aus dessen Entwicklung aus dem autonomen Verbandsrecht und den damit verbundenen Eigengesetzlichkeiten. Das zwingende Arbeitszeitschutzrecht berücksichtigt de lege lata diese Eigengesetzlichkeiten nicht branchenspezifisch für den Sport. Unter Zugrundelegung der exemplarischen Erfassung der Rechtstatsachen im Alltag eines Fußball-, Eishockey- und Radprofis wird mit der Untersuchung der Versuch unternommen, den blinden Fleck des professionalisierten Sports im Arbeitszeitrecht aufzuhellen. Ein Zwischenergebnis der Untersuchung ist die Feststellung der regelmäßigen Überschreitung der arbeitszeitrechtlichen Grenzen durch typische Tages- und Wochenabläufe im professionalisierten Sport. Die Überprüfung verschiedener Ansätze zur Anwendbarkeit und zu richterlicher Rechtsfortbildung zwingenden Arbeitsrechts im professionalisierten Sport führt zur Favorisierung kollektivarbeitsrechtlicher Gestaltung der Sportler-Arbeitsverhältnisse durch Nutzung tarifdispositiver Arbeitsgesetze.
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- 19–28 Einleitung 19–28
- 125–126 II. Stellungnahme 125–126
- 127–128 II. Stellungnahme 127–128
- 128–128 C. Zwischenergebnis 128–128
- 130–133 II. Stellungnahme 130–133
- 133–133 III. Ergebnis 133–133
- 174–174 III. Stellungnahme 174–174
- 175–175 C. Ergebnis 175–175
- 176–177 A. Ausgangslage 176–177
- 182–182 III. Zwischenergebnis 182–182
- 182–183 I. Die derzeitige Lage 182–183
- 184–185 III. Zwischenergebnis 184–185
- 185–185 E. Ergebnis 185–185
- 190–190 B. Rechtsverordnung 190–190
- 194–195 II. Zwischenergebnis 194–195
- 198–198 B. Stellungnahme 198–198
- 199–204 Kapitel 8: Fazit 199–204
- 199–200 A. Ergebnisse 199–200
- 200–204 B. Schlusswort 200–204
- 205–211 Literaturverzeichnis 205–211