Die Arzneimittelbewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Eine verfassungsrechtliche Analyse
Zusammenfassung
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat bei der Bewertung des Nutzens und des Kosten-Nutzens-Verhältnisses von innovativen Arzneimitteln eine zentrale Rolle. Seine Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben wird insbesondere mit Blick auf die demokratische Legitimation kontrovers diskutiert. Der Streit rührt hauptsächlich daraus, dass das IQWiG zwar als wissenschaftlich unabhängiges Institut konzipiert ist, gleichzeitig aber in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zum Gemeinsamen Bundesausschuss steht und die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses seinerseits maßgeblich lenkt.
Die Autorin analysiert zunächst sehr differenziert, ob das IQWiG einer demokratischen Legitimation bedarf. Daran anschließend wird ein Legitimationsmodell entwickelt, das der Einbindung des IQWiG in die Gemeinsame Selbstverwaltung und der wissenschaftlichen Ausgestaltung gleichermaßen Rechnung trägt. Schließlich wird am Maßstab von Art. 19 Abs. 4 GG herausgearbeitet, wann und inwieweit die Bewertungen des IQWiG einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen.
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- 5–6 Vorwort 5–6
- 15–18 Einleitung 15–18
- 20–23 C. Struktur 20–23
- 20–22 I. Die Stiftung 20–22
- 22–23 II. Das Institut 22–23
- 23–24 D. Finanzierung 23–24
- 75–75 III. Ergebnis 75–75
- 80–94 II. Stellungnahme 80–94
- 102–102 III. Ergebnis 102–102
- 133–165 D. Lösung IQWiG 133–165
- 133–137 I. Interessensausgleich 133–137
- 137–149 II. Art. 80 Abs. 1 GG 137–149
- 149–165 III. Staatliche Aufsicht 149–165
- 177–179 I. Problemaufriss 177–179
- 184–188 I. Allgemeine Einführung 184–188
- 202–204 6. Kapitel: Thesen 202–204
- 205–220 Literaturverzeichnis 205–220