Zusammenfassung
Die im Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und in einigen Landesgesetzen vorgesehenen oder bereits in Kraft getretenen Maßnahmen zur Eindämmung des gewerblichen Gewinnspiels an Geldspielgeräten dienen nur vordergründig der Bekämfpung der Spielsucht. Eigentliches Motiv ist die Zukunft des staatlichen Lotteriemonopols. Betroffen von diesen Maßnahmen wären in Deutschland unmittelbar etwa 6.000 vor allem mittelständische Unternehmen.
Die Untersuchung von Hufen macht deutlich, dass den (geplanten) kumulativ wirkenden Maßnahmen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel entgegen stehen. Dies betrifft u. a. die Regelungsbefugnis der Bundesländer, die berufliche Existenz bedrohenden Auswirkungen und die (entschädigungslosen) Eingriffe in größtenteils durch bestandskräftige Erlaubnisse und Baugenehmigungen gesicherten Eigentumsrechte.
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- 5–10 Vorwort 5–10
- 11–11 I. Gegenstand 11–11
- 11–17 II. Sachverhalt 11–17
- 22–23 1. Schutzbereich 22–23
- 23–26 2. Eingriffe 23–26
- 48–48 4. Teilergebnis 48–48
- 50–51 1. Schutzbereich 50–51
- 65–66 5. Teilergebnis 65–66
- 66–68 1. Schutzbereich 66–68
- 68–70 2. Eingriff 68–70
- 88–92 1. Berlin 88–92
- 92–92 2. Bremen 92–92
- 92–97 3. Hessen 92–97
- 98–98 2. Sperrzeiten 98–98
- 105–106 Literatur 105–106