Zusammenfassung
Der Autor befürwortet eine Integration streitalternativer Verfahren in das Zivilverfahren. Durch die besondere Betonung einer gütlichen Einigung, durch den Ausbau streitalternativer Gerichtsverfahren sowie durch eine stärkere Ausrichtung auf das Konfliktverhältnis verschieben sich das Verständnis für Rechtssystem und der Sinn richterlichen Wirkens. Die Rechtsordnung erscheint in einer doppelten Funktion: Zum einen in ihrer statischen, rechtsbewahrenden Funktion als Rechtsanwendung und zum anderen in ihrer dynamischen, auf die Zukunft bezogenen Funktion als Rechtsgestaltungsspielraum für die Parteien.
Letztendlich wird ermöglicht, im Recht über das Recht aus einer Perspektive zu kommunizieren, die sich zum einen gegenüber den Konfliktparteien verpflichtet sieht, zum anderen aber offen gegenüber verschiedenen gerichtlichen Verfahrensformen zeigt. Hierdurch wird auch eine besondere Legitimation des Verfahrens und der Rechtsanwendung erzielt. Zudem kann den an das Gericht gestellten Forderungen nach Fallgerechtigkeit bei Integration streitalternativer Verfahren besser entsprochen werden. Für die am Verfahren Beteiligten wird so in weit höherem Maße ermöglicht, an dem Gerichtsverfahren zu partizipieren. Der Band greift grundlegend auf die philosophischen Gedanken von Emmanuel Lévinas zurück.
- 106–113 2.5.1 Mediation 106–113
- 113–115 2.5.2 Hybride Verfahren 113–115
- 273–278 4.2 Die Güteverhandlung 273–278
- 358–368 5 Konklusion 358–368
- 367–368 5.3 Aussichten 367–368
- 369–376 6 Nachwort 369–376
- 373–376 6.3 Prospektive 373–376
- 377–410 Quellenverzeichnis 377–410