Abstract
Internationale Schiedsgerichte sind immer öfter mit Fällen konfrontiert, in denen ausländische Investoren durch die Handlungen staatsnaher Entitäten mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit geschädigt wurden. Das Werk diskutiert die Zurechnung der Handlungen solcher Entitäten im internationalen Investitionsschutzrecht. Ihre Handlungen sind, im Gegensatz zu den Handlungen von Staatsorganen dem Staat, nicht automatisch zurechenbar, sondern nur sofern sich dies aus bestimmten Zurechnungsregeln ergibt.
Der Autor analysiert diese Zurechnungsregeln nach allgemeinem Völkerrecht anhand der Articles on State Responsibility der International Law Commission (ILC). Die Entscheidungspraxis wird im Hinblick auf die Anwendung der in den ILC Articles enthaltenen Bestimmungen untersucht. Bislang ist die diesbezügliche Praxis der Schiedsgerichte nicht einheitlich, insbesondere wird häufig nicht ausreichend zwischen verschiedenen Zurechnungsbestimmungen differenziert. Abschließend plädiert der Autor für eine strikte Differenzierung zwischen den verschiedenen Bestimmungen in Anlehnung an die ILC Articles.
Zusammenfassung
Internationale Schiedsgerichte sind immer öfter mit Fällen konfrontiert, in denen ausländische Investoren durch die Handlungen staatsnaher Entitäten mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit geschädigt wurden. Das Werk diskutiert die Zurechnung der Handlungen solcher Entitäten im internationalen Investitionsschutzrecht. Ihre Handlungen sind, im Gegensatz zu den Handlungen von Staatsorganen dem Staat, nicht automatisch zurechenbar, sondern nur sofern sich dies aus bestimmten Zurechnungsregeln ergibt.
Der Autor analysiert diese Zurechnungsregeln nach allgemeinem Völkerrecht anhand der Articles on State Responsibility der International Law Commission (ILC). Die Entscheidungspraxis wird im Hinblick auf die Anwendung der in den ILC Articles enthaltenen Bestimmungen untersucht. Bislang ist die diesbezügliche Praxis der Schiedsgerichte nicht einheitlich, insbesondere wird häufig nicht ausreichend zwischen verschiedenen Zurechnungsbestimmungen differenziert. Abschließend plädiert der Autor für eine strikte Differenzierung zwischen den verschiedenen Bestimmungen in Anlehnung an die ILC Articles.
- 38–38 C. Conclusions 38–38
- 38–38 9. Conclusion 38–38
- 81–82 6. Conclusion 81–82
- 83–86 1. Introduction 83–86
- 83–84 A. Background 83–84
- 86–94 A. Organ status 86–94
- 116–119 4. Conclusions 116–119
- 120–123 1. Introduction 120–123
- 123–127 A. Empowerment by law 123–127
- 146–147 4. Conclusions 146–147
- 148–157 1. Introduction 148–157
- 157–159 A. Instructions 157–159
- 159–189 B. Control 159–189
- 190–191 D. Multiple control 190–191
- 191–193 A. Overall control 191–193
- 217–220 5. Conclusions 217–220
- 217–218 A. Overall control 217–218
- 221–221 1. Introduction 221–221
- 226–226 4. Conclusions 226–226
- 230–230 3. Conclusion 230–230
- 231–249 List of Sources 231–249