Die staatliche Verantwortung für die stationäre Langzeitpflege in England und Deutschland
Eine rechtsvergleichende Analyse von Steuerungsinstrumenten im Gewährleistungsstaat
Zusammenfassung
Die Rede vom Gewährleistungsstaat ist in aller Munde. Das beruht auf der Annahme, der postmoderne Staat könne die gewachsene Aufgabenlast nicht mehr ohne eine verstärkte Kooperation mit Privaten bewältigen. Die Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben war aber schon immer durch ein enges Zusammenwirken zwischen Staat und Privaten gekennzeichnet. Die Arbeit untersucht anhand der stationären Langzeitpflege als klassischem Gebiet staatlicher Gewährleistung, mit welchen Instrumenten der Staat die überwiegend in privater Hand liegende Leistungserbringung steuert, um eine infrastrukturell und qualitativ ausreichende Pflegetätigkeit sicherzustellen.
Nach einer Verortung dieser Fragestellung in der verwaltungs- und steuerungswissenschaftlichen Diskussion um die Verantwortungsteilung im Gewährleistungsstaat liefert die Arbeit eine umfassende Analyse des englischen Rechts zur stationären Langzeitpflege, die in dieser Tiefe und systematischen Aufbereitung nirgends sonst zu finden ist. Die Ergebnisse werden rechtsvergleichend auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit der deutschen Rechtsordnung untersucht, bevor die Arbeit mit einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Modebegriff der Gewährleistungsverantwortung schließt.
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- 25–29 A. Einführung 25–29
- 29–32 B. Eingrenzung 29–32
- 32–35 C. Erkenntnisziele 32–35
- 95–126 IV. Steuerung 95–126
- 134–134 II. Zusammenfassung 134–134
- 135–137 I. Pflegeheime 135–137
- 137–141 II. Heimträger 137–141
- 143–145 I. Allgemeines 143–145
- 205–216 I. Heiminfrastruktur 205–216
- 410–422 VI. Leistungserbringung 410–422
- 422–434 I. Heiminfrastruktur 422–434
- 543–571 Bibliographie 543–571