Zusammenfassung
Der Wandel von einer Industrie- zu einer Wissensgesellschaft ist durch die neuen Medien erheblich beschleunigt worden. Die wirtschaftliche Bedeutung von wissensbasiertem Kapital nimmt stetig zu; Unternehmen sind mehr denn je auf Informationen und Spezialkenntnisse angewiesen. Dem Schutz dieses Wissens widmet sich die Autorin.
Einer vorläufigen Annäherung an den Begriff des Know-how folgt eine Analyse der für einen Schutz in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen des Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und allgemeinen Zivilrechts. Auf der Basis der erarbeiteten Ergebnisse entwickelt sie sodann eine Begriffsdefinition. Ergänzende Ausführungen zum Schutz von Know-how im Zivilverfahren und nach dem DCFR vervollständigen den ersten Teil des Werkes. Der zweite Teil widmet sich dem auf Know-how-Verletzungen anwendbaren Recht. Da eine einheitliche kollisionsrechtliche Anknüpfung des Know-how-Schutzes fehlt, zeichnet die Autorin die einzelnen Anknüpfungen nach und analysiert die Möglichkeit einer einheitlichen Behandlung aller Know-how-Verletzungen. Sie formuliert einen Regelungsvorschlag, der den internationalen Entscheidungseinklang und die Vorhersehbarkeit des anwendbaren Rechts erheblich verbessert.
- 7–8 Vorwort 7–8
- 23–24 A. Einleitung 23–24
- 25–26 I. Herleitung 25–26
- 33–35 I. Überblick 33–35
- 104–104 5. Ergebnis 104–104
- 121–122 3. Ergebnis 121–122
- 122–156 1. § 823 Abs. 1 BGB 122–156
- 156–157 2. § 823 Abs. 2 BGB 156–157
- 157–162 3. § 826 BGB 157–162
- 163–164 5. § 1004 BGB 163–164
- 170–172 7. Zusammenfassung 170–172
- 184–186 VI. Ergebnis 184–186
- 205–206 4. Zusammenfassung 205–206
- 206–206 IV. Ergebnis 206–206
- 207–294 E. IPR 207–294
- 207–282 I. Derzeitige Rechtslage 207–282
- 207–220 1. Rechtsquellen 207–220
- 280–282 3. Ergebnis 280–282
- 293–294 III. Ergebnis 293–294
- 295–310 F. Schluss 295–310
- 311–328 Literaturverzeichnis 311–328
- 329–336 Entscheidungsverzeichnis 329–336
14 Treffer gefunden
- „... 162 4. Geschäftsführung ohne Auftrag Dem Inhaber von Know-how könnten aufgrund eines Eingriffs in ...” „... seine Rechte auch Ansprüche nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen. Übt ...” „... ) Echte Geschäftsführung ohne Auftrag Meist wird die Geschäftsführung ohne Auftrag auch bei vorliegendem ...”
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- „... . Für den Know-how-Schutz ergeben sich somit keine Besonderheiten. d) Geschäftsführung ohne Auftrag ...” „... Die Vorschriften zur Regelung der Ansprüche aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag des DCFR finden ...” „... .-1:101 Abs. 1 DCFR. Die im deutschen Recht als unechte Geschäftsführung ohne Auftrag bekannten ...”
- „... der Verletzung von Know-how gleichzeitig eine echte oder unechte Geschäftsführung ohne Auftrag, so ...” „... Geschäftsführung ohne Auftrag unterscheiden sich nur in geringem Maße1209. Für den Schutz von Know-how ergeben sich ...” „... ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen. Soweit ein Zusammenhang zu einer ...”
- „... 161 c) Ergebnis 161 4. Geschäftsführung ohne Auftrag 162 a) Echte Geschäftsführung ohne ...” „... Auftrag 162 b) Unechte Geschäftsführung 162 c) Ergebnis 163 5. § 1004 BGB 163 6 ...” „... ) Zusammenfassung 179 c) Ungerechtfertigte Bereicherung 180 d) Geschäftsführung ohne Auftrag 181 e) Ergebnis ...”
- „... Geschäftsführung ohne Auftrag unterscheiden sich nur in geringem Maße von den Regelungen des deutschen Rechts. So ...” „... werden Konstellationen, die nach deutschem Verständnis eine unechte Geschäftsführung ohne Auftrag im ...” „... berechtigten und der echten unberechtigen Geschäftsführung ohne Auftrag Anwendung. Die dem Geschäftsherrn und ...”
- „... Angestelltenverhältnis oder aufgrund eines sonstigen Auftrags gefertigt wurde. Wer bei Auftragsschöpfungen erster Inhaber ...”
- „... ungerechtfertigter Bereicherung oder aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag, so erfolgt eine eigenständige ...” „... Auftrag, die nicht im Zusammenhang mit einem weiteren Schuldverhältnis bestehen, undenkbar1148. Die ...”
- „... Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Interessen des Know-how-Inhabers an der Geheimhaltung sind auch im Rahmen von ...”
- „... in der Verletzung von Know-how gleichzeitig eine echte oder unechte Geschäftsführung ohne Auftrag, so ...”
- „... . 1.-3.) sind auch die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (IV. 4.), der negatorischen Haftung ...”
- „... gilt selbst in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer die Erfindung im Auftrag seines Arbeitgebers ...”
- „... . 1.-3.) sind auch die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (IV. 4.), der negatorischen Haftung ...”
- „... eingeschleusten fremden Arbeitnehmer als auch gegenüber dessen Auftraggeber einen verschuldensunabhängigen ...”