Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund der hohen praktischen Bedeutung originär naturschutzrechtlicher Vorgaben in der Bauleitplanung und dem insoweit konstatierten „Vollzugsdefizit“ stellt der Autor zunächst sämtliche an die Bauleitplanung gerichteten Planungsgrenzen und Abwägungsdirektiven mit Naturschutzbezug dar. Ausgehend von der Prämisse, dass Vollzugsdefizite immer auch ein Kontrolldefizit indizieren, wird sodann den Kontrollmechanismen nachgegangen, denen sich die Bauleitplanung gegenüber sieht.
Dabei wird festgestellt, dass eine umfassende Kontrolle letztlich nur der Kommunalaufsicht eröffnet ist. Hierauf aufbauend untersucht der Autor quantitativ-empirisch die Praxis der Kommunalaufsichtsbehörden mit Blick auf die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Vorgaben und kommt zu teils erstaunlichen Ergebnissen. Vervollständigt wird das Werk durch das Diskutieren von Verbesserungsperspektiven. Der schwierige Spagat zwischen Rechtswissenschaft und Rechtstatsachenforschung einerseits sowie der Systematisierung des Naturschutzrechts in der Bauleitplanung und steuerungstheoretischen Überlegungen unter dem Aspekt der Kontrolle andererseits gelingt und präsentiert dem Leser eine etwas andere rechtswissenschaftliche Dissertation.
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- 5–12 Vorwort 5–12
- 19–31 Einführung 19–31
- 19–24 A. Problemstellung 19–24
- 24–27 B. Methoden 24–27
- 27–27 I. Umweltrecht 27–27
- 29–30 IV. Kontrolle 29–30
- 30–31 V. Aufsicht 30–31
- 111–113 I. Schutzausweisungen 111–113
- 119–127 IV. Artenschutz 119–127
- 211–212 VI. Fazit 211–212
- 213–216 A. Angewandte Methode 213–216
- 335–340 III. Fazit 335–340
- 363–364 C. Fazit 363–364
- 365–368 Zusammenfassung 365–368
- 369–369 Anhang A 369–369
- 370–376 Anhang B 370–376
- 377–384 Anhang C 377–384
- 385–386 Anhang D 385–386
- 387–406 Literaturverzeichnis 387–406