Zusammenfassung
F. C. von Savigny war von 1800 bis 1803 Privatdozent und danach bis 1808 außerordentlicher Professor an der Marburger Universität. Dort entstand auch sein erstes großes Werk, die 1803 publizierte Monografie zum „Recht des Besitzes“. Die darin erstmals praktizierte Methode der „Historischen Rechtsschule“, die in einer Verbindung von historischer Analyse des römischen Rechts und systematischer Synthese bestand, hat die Jurisprudenz des 19. Jahrhunderts nachhaltig beeinflusst. Darüber hinaus haben die von Savigny aus den antiken Quellen entwickelte Begrifflichkeit (Sachherrschaft und Besitzwille als Voraussetzungen des Besitzes) sowie das System seiner Darstellung (Erwerb und Verlust des Besitzes, Besitzschutz) Eingang ins BGB gefunden und leben so im geltenden Recht fort. Dies hat den Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg bewogen, das „Recht des Besitzes“ aus Anlass des 150. Todesjahres Savignys mit einem zeitgenössischen Lesegewohnheiten angepassten Schriftbild und einem Glossar, das die wichtigsten lateinischen Fachtermini erklärt, neu herauszugeben. Das Werk wendet sich an jeden historisch interessierten Juristen.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 21–36 Einleitung 21–36
- 329–341 Glossar 329–341