Die wirtschaftliche Zumutbarkeit im Energierecht
Mit Schwerpunkt auf der Verpflichtung zum Ausbau des Stromnetzes
Zusammenfassung
Eine geeignete Infrastruktur des Stromnetzes ist Voraussetzung für die Ziele der Bundesregierung den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung erheblich zu steigern. Notwendige Voraussetzung für die Integration der schwankend anfallenden Erneuerbaren Energien in das Stromnetz, ohne die notwendige Versorgungssicherheit zu vernachlässigen, ist dessen Ausbau. Dieser ist jedoch im Erneuerbare-Energien-Gesetz wie auch im Energiewirtschaftsgesetz durch das Kriterium der wirtschaftlichen Zumutbarkeit begrenzt. Das Werk konkretisiert das bislang kaum ausgestaltete Kriterium.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 17–20 A. Einleitung 17–20
- 251–272 Neunter Teil: Definitionsmöglichkeiten der wirtschaftlichen Zumutbarkeit im Energierecht 251–272
- 283–296 Literaturverzeichnis 283–296