Die Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts und Europa
Von Solange über Maastricht zu Lissabon - und zurück mit Mangold/Honeywell?
Zusammenfassung
Gibt es eine Rückkehr des Bundesverfassungsgerichts zur „europafreundlicheren“ Linie von Solange II? Der Erste Senat hat sich jüngst in der Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich hierauf bezogen. Inzwischen ist auch das seit Lissabon hinsichtlich der Mangold-Rechtsprechung des EuGH erwartete „Exempel“ des Zweiten Senats ausgeblieben. Zwar wird von ihm das Politikverständnis des liberal-konservativen Etatismus mit seiner „Trinitätslehre“ von Nationalstaat, Souveränität und Demokratie weiterhin vertreten. Infolge der nun erheblich erhöhten Prüflatte für die Kassation von EU-Recht aber ist Lissabon entschärft, vielleicht sogar revidiert. Damit scheint auch der Zweite Senat im Ergebnis zu Solange II zurückzukehren - wenngleich natürlich die Möglichkeit eines neuerlichen Richtungsschwenks offen gehalten wird.
- 13–14 Einleitung 13–14
- 111–122 Literatur 111–122