Zusammenfassung
Der Vertrieb digitaler Inhalte (Musik, Filme, E-Books etc.) über das Internet hat stark zugenommen. Dabei werden in AGB bzw. Lizenzbedingungen häufig Handlungen untersagt, die urheberrechtlich auf Grund einer Schrankenregelung, wie etwa der Privatkopierfreiheit nach § 53 UrhG, zulässig sind. Dies wirft die Frage auf, ob die Schranken zwingendes Recht darstellen oder vertraglich abbedungen werden können. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nur punktuell geregelt. Auch die Wissenschaft hat sich mit dem Thema bislang kaum auseinandergesetzt, obwohl es in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Zunächst wird geklärt, dass die urheberrechtlichen Schranken über die Begrenzung der Verwertungsrechte hinaus auch eine Aussage zu vertraglichen Abreden beinhalten, durch die die von den Schranken erfassten Handlungen ausgeschlossen oder beschränkt werden. Anschließend wird für jede Schranke untersucht, inwieweit sie schuldrechtlich zwingend oder dispositiv ist und ob sie nur durch Individualvereinbarungen oder auch durch AGB abbedungen werden kann. Zudem wird erörtert, ob eine gegen eine Abbedingung verstoßende Handlung bloß eine Vertrags- oder sogar eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
- 13–22 § 1 Einführung 13–22
- 13–14 A. Problemaufriss 13–14
- 37–39 B. Abgrenzung 37–39
- 42–46 B. Zweck 42–46
- 46–58 C. Regelungsgehalt 46–58
- 65–66 C. Aushang von AGB 65–66
- 66–66 D. Rechtevorbehalt 66–66
- 67–69 A. Meinungsstand 67–69
- 69–71 B. Stellungnahme 69–71
- 71–74 A. Wortlaut 71–74
- 90–91 C. Sinn und Zweck 90–91
- 96–97 E. Zusammenfassung 96–97
- 110–112 I. § 51 UrhG – Zitate 110–112
- 131–134 U. § 60 UrhG – Bildnisse 131–134
- 134–135 V. Zusammenfassung 134–135
- 175–176 F. § 51 UrhG – Zitate 175–176
- 182–182 N. § 60 UrhG – Bildnisse 182–182
- 182–183 O. Zusammenfassung 182–183
- 184–194 5. Teil: Fazit 184–194
- 189–194 § 13 Zusammenfassung 189–194
- 195–205 Literaturverzeichnis 195–205