Die rechtliche Behandlung von (eigenkapitalersetzenden) Gesellschafterleistungen
Eine Untersuchung auf der Basis des MoMiG unter besonderer Berücksichtigung von Gebrauchsüberlassungsverträgen
Zusammenfassung
Die Zufuhr von Gesellschafterfremdkapital ist nach wie vor eine beliebte Art der Unternehmensfinanzierung. Im Wege des MoMiG hat der Gesetzgeber 2009 die Regelungen des ehemaligen Eigenkapitalersatzrechts novelliert und dieses Rechtsinstitut ausschließlich in die InsO transferiert.
Der Autor untersucht unter Berücksichtigung der zum alten Recht ergangenen Rechtsprechung und Literatur den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der neugestalteten §§ 39 Abs. 1 Nr. 5 und 135 InsO und entwickelt eine gesellschafts- und insolvenzrechtliche Kommentierung für Wissenschaft und Praxis. Ein besonderes Augenmerk wird auf anfechtungsrechtliche Risiken der Gesellschafterfremdfinanzierung und auf § 135 Abs. 3 InsO gelegt, der aufgrund seiner normensystematischen Stellung und seines Regelungsgehalts scheinbar Gebrauchsüberlassungen aus dem Recht der Gesellschafterleistungen ausklammert. Der Autor zeigt, dass dies lediglich für die Rechtsfolgen-, nicht jedoch für die Tatbestandsebene zutrifft und entwickelt ein ausgleichendes System zur rechtlichen Behandlung von Gebrauchsüberlassungen. Schließlich wird die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit dem Europäischen Gesellschaftsrecht untersucht.
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- 19–22 A. Einführung 19–22
- 72–74 III. Stellungnahme 72–74
- 87–88 C. Fazit 87–88
- 89–125 § 5 Die Insolvenzanfechtung bei eigenkapitalersetzenden Leistungen nach bisherigem Recht 89–125
- 118–119 IV. Beweislast 118–119
- 124–125 F. Zusammenfassung 124–125
- 131–132 III. Kritik 131–132
- 139–143 II. Kritik 139–143
- 143–145 D. Zusammenfassung 143–145
- 166–166 C. Zusammenfassung 166–166
- 196–235 § 9 Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO 196–235
- 196–197 A. Einleitung 196–197
- 197–198 I. Erfasste Personen 197–198
- 198–209 II. Quasigesellschafter 198–209
- 220–221 IV. Zwischenergebnis 220–221
- 226–226 III. Zwischenergebnis 226–226
- 236–247 § 10 § 135 Abs. 1, 2 InsO als alleinige Rückforderungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters 236–247
- 236–237 A. Einleitung 236–237
- 243–243 III. Rechtsfolgen 243–243
- 245–247 G. Ergebnis 245–247
- 276–277 III. Zwischenergebnis 276–277
- 293–293 III. Zwischenergebnis 293–293
- 295–296 A. Einleitung 295–296
- 340–341 D. Ergebnis 340–341
- 353–374 Literaturverzeichnis 353–374