Passive Sterbehilfe und betreuungsgerichtliche Kontrolle
Die Strafbarkeit von Arzt und Betreuer beim Behandlungsabbruch an einwilligungsunfähigen Patienten
Zusammenfassung
Aus dem Zusammenspiel von Betreuungs- und Strafrecht ergeben sich Strafbarkeitsrisiken für Arzt und Betreuer beim Behandlungsabbruch an einwilligungsunfähigen Patienten.
Ausgehend vom Begriff der passiven Sterbehilfe und ihrer aktuellen dogmatischen Konstruktion wird die Rechtsnatur der Einwilligung des Betroffenen oder des Betreuers in den Behandlungsabbruch ermittelt. Sodann wird der Frage nachgegangen, welche Bedeutung dem Betreutenwillen zukommt und inwieweit Patientenverfügungen oder allgemeine Wertvorstellungen am Lebensende von Bedeutung sein können. Der Entscheidung des Betreuers oder des Betreuungsgerichtes und dem Einvernehmen zwischen Arzt und Betreuer kommt besondere Bedeutung zu: Selbst wenn ein Behandlungsabbruch entlang des Betreutenwillens, aber ohne Einhaltung der formalen Voraussetzungen erfolgt, setzen sich Arzt und Betreuer erheblichen strafrechtlichen Risiken aus.
Anhand von praxisrelevanten Fallgruppen werden verschiedene Konstellationen des Behandlungsabbruchs und die damit verbundenen Irrtumsproblematiken dargestellt. Eine wissenschaftliche Untersuchung und eine fallgruppenbezogene Betrachtung für Ärzte, Betreuer und Rechtsanwender.
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- 379–403 Literaturverzeichnis 379–403