Zusammenfassung
Gefährdungsbegriffe im gesetzlichen und institutionell praktizierten Jugendmedienschutz. Zu den Gefährdungsbegriffen gehören beispielsweise Entwicklungsbeeinträchtigung, Entwicklungsgefährdung, Jugendgefährdung, schwere Jugendgefährdung oder offensichtlich schwere Jugendgefährdung. Je größer und schwerwiegender die potentielle Gefahr erscheint, die von einem Inhalt ausgeht, desto höher sind die Anforderungen an Jugendschutzmaßnahmen. Die Übergänge zwischen diesen Gefährdungsgraden sind fließend und unterliegen immer einer Einzelfallbetrachtung. Gleichwohl gibt es für viele Bereiche bei unterschiedlichen Stellen hilfreiche Leitlinien zur Auslegung, die vorwiegend aber nur den eigenen gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeitsbereich im Blick haben.
Eine umfassende Zusammenstellung, die möglicherweise noch mit Beispielen aus der Praxis angereichert ist, fehlt bisher. Die Intention des beauftragten Studienvorhabens ist es daher, die Begrifflichkeiten der Schutzgrade in ihrer Zielsetzung und Auslegung zu verdeutlichen und die damit verbundenen Abstufungen besser voneinander abzugrenzen, um eine genauere Trennschärfe zu erreichen. Der Band soll als praxisorientierte Handreichung für Jugendschutzprüfungen dienen und die Einordnung von Sachverhalten vereinfachen.
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- 30–31 1. Überblick 30–31
- 34–38 4. Rechtsfolgen bei entwicklungsbeeinträchtigenden „ab 18“-Medien – Gefährdungsgrad „Stufe 4“ 34–38
- 38–39 5. Rechtsfolgen bei entwicklungsbeeinträchtigenden „ab 16“-Medien – Gefährdungsgrad „Stufe 3“ 38–39
- 39–40 6. Rechtsfolgen bei entwicklungsbeeinträchtigenden „ab 12“-Medien – Gefährdungsgrad „Stufe 2“ 39–40
- 40–41 1. Überblick 40–41
- 66–66 1. Überblick 66–66
- 98–98 1. Überblick 98–98
- 131–132 1. Überblick 131–132
- 149–149 1. Überblick 149–149
- 164–165 1. Überblick 164–165
- 177–177 1. Überblick 177–177