Schweigepflichtverletzungen in arbeitsteiligen Organisationsstrukturen
Am Beispiel der privaten Lebensversicherungsunternehmen
Zusammenfassung
Die Schutzbedürftigkeit sensibler Daten in einem von arbeitsteiligen Organisationsstrukturen, Outsourcing-Maßnahmen und Transaktionen geprägten Wirtschaftsleben steht seit Langem im Fokus der öffentlichen Diskussion. Gleichwohl findet der strafrechtliche Geheimnisschutz kaum Beachtung. Dies verwundert gerade deshalb, weil komplexe Formen des Verkaufs von Portfolien notleidender Darlehensforderungen als Mitauslöser der Finanzkrise angesehen werden. Vor dem Hintergrund der Beteiligung privater Lebensversicherungsunternehmen und öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute an diesen Geschäftspraktiken, die notwendig die Übertragung von Kundeninformationen beinhalten, untersucht der Verfasser die Leistungsfähigkeit des strafrechtlichen Geheimnisschutzes gem. § 203 StGB. Er stellt fest, dass das noch vorherrschende Normverständnis nur mit dem veralteten Bild eines für die allumfassende Dienstleistungserbringung zuständigen Gewerbetreibenden erklärt werden kann. Dem setzt der Autor eine aus seiner Sicht sachgerechtere einheitliche Auslegung für alle betroffenen Berufsgruppen entgegen, die die Handhabung der Norm im Kontext arbeitsteilig organisierter Organisationsstrukturen erleichtert.
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- 33–35 I. Hintergrund 33–35
- 37–39 IV. Stellungnahme 37–39
- 49–51 I. Anvertraut 49–51
- 66–70 E. Offenbaren 66–70
- 66–68 I. Allgemeines 66–68
- 71–72 A. Einführung 71–72
- 149–152 I. Ergebnis zu Teil 3 149–152
- 153–155 A. Allgemeines 153–155
- 165–177 II. Sonst Bekanntwerden 165–177
- 218–220 C. Ergebnis zu Teil 4 218–220
- 221–296 Teil 5: Das Offenbaren 221–296
- 221–222 A. Einführung 221–222
- 267–269 III. Ergebnis 267–269
- 295–296 III. Ergebnis 295–296
- 305–320 Literaturverzeichnis 305–320