Zusammenfassung
Galt der Verfassungspatriotismus in den 1980er Jahren als Spielwiese einiger Intellektueller, ist die Bedeutung des Grundgesetzes für die politische Integration Deutschlands mittlerweile unstreitig. Mit welchen Verfassungsartikeln die integrative Funktion abgebildet wird, bleibt jedoch häufig unklar. Der Autor differenziert das Integrationspotenzial der Grundgesetzartikel und weist gleichzeitig auf das Spannungsverhältnis zwischen Integrations- und Herrschaftsbegrenzungsfunktion (Minderheitenschutz) der Verfassung hin. Dabei zeigt er, dass insbesondere Staatsziele bzw. Staatszielbestimmungen für die Integrationsfunktion der Verfassung relevant sind, weil sie emotional ansprechende, kollektive Vorstellungen des guten Lebens zum Ausdruck bringen können, ohne die Minderheitenschutzfunktion der Grundrechte unverhältnismäßig einzuschränken. Grundrechte, Präambel oder die Staatsstrukturprinzipien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sichern zwar eine friedliche Koexistenz, sind jedoch – auch unter Berücksichtigung der Herrschaftsbegrenzungsfunktion der Verfassung – für eine institutionalisierte Stärkung des Gemeinschaftsgefühls weniger geeignet, als zunächst anzunehmen wäre.
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- 15–23 2.1 Zum Begriff 15–23
- 82–134 4 Die Grundrechte 82–134
- 129–131 4.3 Zwischenergebnisse 129–131
- 134–162 5 Präambel 134–162
- 134–138 5.1 Staatsverständnis 134–138
- 138–146 5.2 Integrationsfaktoren 138–146
- 153–157 5.4 Normative Bewertung 153–157
- 157–162 5.5 Zwischenergebnisse 157–162
- 162–167 6.1 Staatsverständnis 162–167
- 167–186 6.2 Integrationsfaktoren 167–186
- 192–197 6.4 Normative Bewertung 192–197
- 197–199 6.5 Zwischenergebnisse 197–199
- 199–219 7 Staatsziele 199–219
- 199–202 7.1 Staatsverständnis 199–202
- 202–212 7.2 Integrationsfaktoren 202–212
- 215–218 7.4 Normative Bewertung 215–218
- 218–219 7.5 Zwischenergebnisse 218–219
- 247–270 Literaturverzeichnis 247–270