Zusammenfassung
„Menschenrechtsmonitoring“ ist im internationalen Menschenrechtsschutz ein gebräuchlicher Begriff. „Grundrechtsmonitoring“ ist es im deutschen Recht gegenwärtig nicht. Anliegen dieses Bandes ist es, Erfahrungen aus dem zwischenstaatlichen Bereich zu sammeln und kritisch zu würdigen. Auf dieser Grundlage soll sodann gefragt werden, ob das Instrumentarium auch im nationalen Bereich eine sinnvolle Bedeutung für die Durchsetzung und Entfaltung von Freiheit, Gleichheit, politischen und sozialen Rechten erlangen kann.
Mit Beiträgen von Christoph Gusy, Silvia Grundmann, Klaus Lange-Lehngut, Johanna Lober, Jens Meyer-Ladewig, Sebastian Müller, Heiner Bielefeldt, Marei Pelzer, Lothar Krappmann, Sabine Berghahn, Detlef Sack, Oliver Kessler, Ulrike Davy, Constance Grewe
- 9–10 Vorwort 9–10
- 11–48 A. Einführung 11–48