Das anwendbare Bilanzrecht für die doppelansässige Europäische Privatgesellschaft zwischen Unions- und Internationalem Privatrecht
Eine Untersuchung auf Grundlage der Verordnungsentwürfe der EU-Kommission und des EU-Parlaments
Zusammenfassung
Während der Gegenstand der Untersuchung am Beispiel der „Deutschen Limited“ bereits diskutiert wird, stellt sich die Frage bei einer supranationalen Gesellschaft erstmalig. Die bislang bestehenden europäischen Gesellschaftsformen lassen die Sitzaufspaltung über die Grenze nicht zu. Der von Kommission und Europäischem Parlament vorgelegte Entwurf einer SPE-VO enthält bei näherer Betrachtung keine hinreichend klaren Vorgaben.
Zunächst werden die für den Untersuchungsgegenstand relevanten allgemeinen Maßgaben von IPR, Unionsrecht und Bilanzrecht sowie die bestehenden Vorgaben der SPE-VO selbst dargestellt. Unter Berücksichtigung dieser Grundlagen geht der Verfasser im Hauptteil der Untersuchung der Frage nach, welches mitgliedstaatliche Bilanzrecht jedenfalls und welches unter Umständen zusätzlich auf die doppelansässige SPE anwendbar ist.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sich Rechnungslegung, Prüfung und Publizität einer doppelansässigen SPE nach dem Recht ihres Registersitzstaates richten. Im Geschäftssitzstaat sind die Rechnungslegungsunterlagen jedoch zusätzlich nach dessen Recht zu publizieren. Nur dieses Resultat erscheint primär- und sekundärrechtlich vertretbar.
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- 59–60 § 3 Zielsetzung 59–60
- 75–77 D Ergebnis 75–77
- 89–90 C Ergebnis 89–90
- 97–98 B Ergebnis 97–98
- 99–100 A Einleitung 99–100
- 195–197 E Ergebnis 195–197
- 197–198 A Einleitung 197–198
- 236–238 E Ergebnis 236–238
- 239–240 A Einleitung 239–240
- 332–334 E Ergebnis 332–334
- 334–337 A Art. 4 und Art. 13 334–337
- 337–341 B Art. 7 337–341
- 341–342 C Ergebnis 341–342
- 343–344 A Einleitung 343–344
- 354–380 D Auslegung von Art. 25 354–380
- 382–384 F Ergebnis 382–384
- 417–419 D Ergebnis 417–419
- 419–419 A Einleitung 419–419
- 441–443 D Ergebnis 441–443
- 443–443 A Einleitung 443–443
- 443–448 B Wortlautauslegung 443–448
- 524–527 E Ergebnis 524–527
- 527–528 A Einleitung 527–528
- 528–531 B Wortlautauslegung 528–531
- 579–582 E Ergebnis 579–582
- 582–585 A Einleitung 582–585
- 605–608 F Ergebnis 605–608
- 618–620 E Zusammenfassung 618–620
- 620–624 § 20 Schlussbetrachtung 620–624
- 625–680 Literaturverzeichnis 625–680
- 681–696 Sonstige Quellen 681–696