Zusammenfassung
Wann ändert ein Gericht die Rechtsprechung? Welcher Argumente bedient es sich dabei und in welchem Zusammenhang stehen diese mit den vorherigen und nachfolgenden Entscheidungen? Diesen Fragen geht die Untersuchung nach, indem sie zunächst den Begriff und die Arten einer Änderung analysiert, die etwa verdeutlichen, warum die Gerichte bei einer Änderung das Vertrauen der Prozessparteien nicht stets berücksichtigen müssen. Sodann verdeutlicht eine empirische Analyse die wiederkehrenden Strukturen und Methoden einer Änderung, wobei sich markante Unterschiede zwischen den Änderungsquoten des BVerfG und des BGH zeigen. Ähnliche Unterschiede treten im folgenden Vergleich der deutschen und amerikanischen Rechtsprechung hervor, was auf einen Zusammenhang zwischen der Dogmatisierung eines Rechtssystems und der Ausdrücklichkeit seiner Änderungen hindeutet.
Abschließend untersucht die Arbeit die Möglichkeiten einer Präjudizienbindung und kommt zum Ergebnis, dass die verfassungsrechtlich gebotene Einheitlichkeit der Rechtsprechung eine Kombination der formellen Abstimmungsmechanismen wie der Vorlagepflicht nach § 132 GVG mit einer materiellen Kooperationspflicht der Gerichte erfordert.
- 18–22 I.1. Definition 18–22
- 39–39 III.1. Einleitung 39–39
- 94–95 V. Zusammenfassung 94–95
- 96–99 I. Einführung 96–99
- 122–159 II.3. Art der Begründung 122–159
- 171–212 III. Qualitative Analyse 171–212
- 212–214 IV. Zusammenfassung 212–214
- 215–217 I. Einführung 215–217
- 285–286 V. Zusammenfassung 285–286
- 287–290 I. Einführung 287–290
- 290–311 II.1. Die Vorlagepflicht 290–311
- 330–331 II.3. Zwischenergebnis 330–331
- 394–394 III.7. Zwischenergebnis 394–394
- 414–416 IV.3. Schlussfolgerungen 414–416
- 473–474 V.6. Ergebnis 473–474
- 475–482 Zusammenfassung 475–482
- 483–503 Literaturverzeichnis 483–503
- 504–524 Anhänge 504–524
- 525–526 Stichwortverzeichnis 525–526