Rechts- und Staatsphilosophie des Relativismus
Pluralismus, Demokratie und Rechtsgeltung bei Gustav Radbruch
Zusammenfassung
Ausgehend von einem erkenntnistheoretisch begründeten Relativismus, der keine Staats- und Rechtsauffassung und keine politische Parteilehre als beweisbar richtig anerkennt, plädierte Gustav Radbruch (1878-1949) entschieden für eine parteienstaatliche Demokratie. Insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus bekannte sich der Rechtsphilosoph und Weimarer Reichsjustizminister zum Schutz des relativistischen Standpunktes zur Intoleranz gegenüber der Intoleranz. Nach 1945 verweigerte er mittels der später sogenannten Radbruch'schen Formel unerträglich ungerechten Gesetzen die Rechtsgeltung.
Vorliegender Band untersucht die Grundlagen und Tragweite von Radbruchs Staats- und Demokratieverständnis sowie seiner Lehre zur Geltungsbegrenzung positiven staatlichen Rechts.
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- 13–30 Einleitung 13–30
- 245–264 Literatur 245–264
- 265–266 Autoren 265–266