Interessenpolitik und europäisches Kollisionsrecht
Rechtspolitische Überlegungen zur Rom I- und zur Rom II-Verordnung
Zusammenfassung
Internationales Privatrecht gilt als unpolitisch. Die Realität hat indes längst das Gegenteil erwiesen. In immer stärkerem Maße kämpfen Interessengruppen auch im IPR für ihre Partikularinteressen. Dies hat sich insbesondere auf der europäischen Ebene erwiesen. Dort kämpfen nicht selten bestimmte Staaten für die Interessen einzelner Branchen, die ihn ihnen jeweils besonders stark sind. Die Rom I- und die Rom II-Verordnung – das europäische IPR der vertraglichen und der außervertraglichen Schuldverhältnisse – sind voller Regeln, aus denen man solche Einflussnahme ablesen kann. Oft sind sie versteckt, und oft findet man sie in Ausnahmeregeln, die auf die Interessen bestimmter Branchen zugeschnitten sind. Insbesondere der Finanzsektor hat seine Interessen wohl zu wahren gewusst. Noch dem Kampf um die Rechtswahl wohnt ein Kräftemessen inne. Eine systematische und nicht nur punktuell ansetzende Analyse der rechtspolitischen Fragen rund um die Rom I- und die Rom II-VO fehlt bisher. Diese Lücke wird jetzt geschlossen.
- 7–8 Vorwort 7–8
- 21–22 3. Branchen-AGB 21–22
- 22–22 4. Résumé 22–22
- 32–35 3. Teleologie 32–35
- 66–67 1. Ausgangslage 66–67
- 76–77 1. Grundsätzliches 76–77
- 77–79 2. Prospekthaftung 77–79
- 82–82 G. Zusammenfassung 82–82