Zusammenfassung
Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Auswirkungen des derzeitigen Gemeinschaftsprivatrechts auf die Praxis der Vertragsgestaltung auseinander und erläutert anhand von zahlreichen Beispielen die strukturellen Unterschiede zwischen den beiden Rechtsmaterien. Statt die für die Kautelarpraxis dringend benötigte Rechtssicherheit zu schaffen, haben vor allem die Richtlinien im Bereich des Gemeinschaftsrechts zu großer Verunsicherung geführt. Die rückwirkende Auslegung durch den EuGH verschärft diese Problematik. Der Verfasser appelliert an den EuGH, die Rechtswirkungen seiner Rechtsprechung im Zivilrechtsbereich vergleichbar dem BVerfG häufiger auf die Zukunft zu beschränken. Auch im Rahmen des von der EU-Kommission unterstützen Gemeinsamen Referenzrahmens (Draft Common Frame of Reference) dürfen die gegenwärtigen Instrumente der EU-Sekundärrechts nicht ungeprüft übernommen werden, sondern es müssen Wege gefunden werden, Verbraucherschutz und verfassungsrechtlich gebotene Rechtssicherheit in Einklang zu bringen. Letztlich deutet sich hier auch ein möglicher Konfliktpunkt zwischen EuGH und BVerfG an.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 27–56 F. Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf die Vertragspraxis an ausgewählten Beispielen 27–56
- 28–30 2. Rechtsfolgen 28–30
- 30–33 3. Ausnahmen 30–33
- 33–44 II. Vergaberecht 33–44
- 63–69 Anhang 63–69