Die kollisionsrechtliche Anknüpfung internationaler Urheberrechtsverletzungen
Das universelle Verständnis im Urheberrecht
Zusammenfassung
Territoriale Rechtsregeln stoßen dort an ihre Grenzen, wo globale Verletzungen geschehen. So lassen sich die heutigen Normen des Urheberrechts auf eine Idee zurückführen, die auf der Erfindung der Buchpresse durch Gutenberg beruhen. Aber die einmal geschaffene Idee bleibt einmalig, egal wie oft oder selten sie abgeschrieben oder kopiert wird. Durch die Möglichkeit der digitalen Verletzung von Urheberrechten per Mausklick wird dargestellt, dass herkömmliche Methoden der Bestimmung des anzuwendenden Rechts durch das Internationale Privatrecht zu einer Rechtszersplitterung und damit zu unsachgemäßen Ergebnissen führen. Das Internet macht es nun endgültig deutlich, dass das Urheberrecht universell zu verstehen ist. Es ist zwingend geboten, Urheberrechtsverletzungen zukünftig personal an das lex patriae auctoris anzuknüpfen.
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- 13–20 Einleitung 13–20
- 21–64 Kapitel Eins 21–64
- 21–27 I. Europa 21–27
- 33–39 I. Rom II VO 33–39
- 64–64 C. Fazit 64–64
- 65–82 Kapitel Zwei 65–82
- 80–82 D. Fazit 80–82
- 83–132 Kapitel Drei 83–132
- 106–111 I. ALI Principles 106–111
- 111–117 II. Entwurf von Ginsburg 111–117
- 131–132 D. Fazit 131–132
- 133–172 Kapitel Vier 133–172
- 133–149 A. Eigener Ansatz 133–149
- 147–149 II. Zwischenergebnis 147–149
- 149–159 B. Lösungsmöglichkeit 149–159
- 159–170 I. Google Book Search 159–170
- 170–172 II. YouTube 170–172
- 173–184 Zusammenfassung 173–184
- 185–186 Epilog 185–186
- 187–188 Abstract 187–188
- 189–200 Literaturverzeichnis 189–200