Zusammenfassung
In der Vergangenheit wurden die Täter völkerrechtlicher Verbrechen oftmals nicht strafrechtlich verfolgt. Diese „Kultur der Straflosigkeit“ wird durch Verfahren vor internationalen Strafgerichten zurückgedrängt. Solche Prozesse vor internationalen Gerichtshöfen sind mittlerweile nichts Ungewöhnliches mehr. Dies gilt, mit Einschränkungen, auch für Verfahren gegen tatsächliche oder vermeintliche Hauptverantwortliche, wie etwa Slobodan Milosevic, Vojislav Seselj und Radovan Karadzic, die sich vor dem Jugoslawientribunal selbst verteidigten und – zumindest im Gerichtssaal – ohne den Beistand professioneller Verteidiger auftraten. Die Arbeit widmet sich den in der Rechtsprechung anlässlich dieser Fälle kontrovers diskutierten Fragen nach dem Inhalt des Rechts auf Eigenverteidigung und nach den Umständen, bei deren Vorliegen dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger auch gegen seinen Willen beigeordnet werden kann. Der Autor stützt sich auf rechtsvergleichende Überlegungen und berücksichtigt auch die internationalen Menschenrechtsstandards. Die Untersuchung richtet sich an Wissenschaftler und Praktiker des Völkerstrafrechts.
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- 17–20 1. EINLEITUNG 17–20
- 227–231 8.1. Zusammenfassung 227–231
- 231–238 8.2. Ausblick 231–238
- 239–252 LITERATURVERZEICHNIS 239–252