Die Vorgesellschaft zu einer SCE
Im Spannungsverhältnis von innerstaatlichem Recht und Gemeinschaftsrecht
Zusammenfassung
Vorgesellschaften zu supranationalen Gesellschaftsrechtsformen werden in Deutschland dem nationalen Vorgesellschaftsrecht folgend überwiegend als rechtsfähige, dem Recht der angestrebten Körperschaft angenäherte Vorvereinigungen qualifiziert. Die pauschale Übertragung nationalen Rechts auf einen europäischen Sachverhalt schließt aber eine Auseinandersetzung mit europäischem Gesellschaftsrecht aus. Vielmehr muss sich auch die Rechtsnatur der Vorgesellschaft zu europäischen Gesellschaftsformen zunächst nach dem europäischen Gesellschaftsrecht bestimmen. Eine Übertragung nationaler Grundsätze ist nur zulässig, wenn und soweit das Gemeinschaftsrecht Handlungsspielräume für die Anwendung nationalen Rechts eröffnet.
- 7–14 Vorwort 7–14
- 15–16 Einleitung 15–16
- 115–132 1. Gründungsberechtigung 115–132
- 149–150 6. Publizität 149–150
- 150–170 7. Gründungsprüfung 150–170
- 171–179 I. Problemstellung 171–179
- 171–175 1. Rechtliche Ansätze 171–175
- 175–177 2. Ökonomische Probleme 175–177
- 178–179 4. Lösungsansätze 178–179
- 179–296 II. Die Vor-SCE 179–296
- 297–299 I. Problemdarstellung 297–299
- 301–341 III. Handelndenhaftung 301–341
- 359–400 Literaturverzeichnis 359–400