Zusammenfassung
Ungeachtet aller Vorzüge, die die fortschreitende Globalisierung mit sich bringt, lässt sich nicht leugnen, dass das Kriminalitätsphänomen des Menschenhandels hiervon in besonderem Maße profitiert. Dieser dunklen Seite der internationalen und europäischen Integration wird seit Anfang des 20. Jahrhunderts mit verschiedensten Gegenmaßnahmen zu begegnen versucht. Neben Opferschutz und der Verbesserung grenzüberschreitender Kooperation steht dabei regelmäßig die Etablierung von strafrechtlichen Mindeststandards im Fokus.
Die Autorin untersucht, ob sich auf der Basis internationaler und europarechtlicher Rechtsakte mittlerweile ein einheitliches Anforderungsprofil der Menschenhandelsstrafbarkeit herausgebildet hat und inwieweit das deutsche Recht in diesem Bereich harmonisiert ist. In der Erkenntnis, dass die Eindämmung der Nachfrage wesentlich zu einer effektiven Bekämpfung des Menschenhandels beitragen kann, werden Grund und Grenzen eines Freierstraftatbestandes ausgeformt. Schließlich werden diverse Probleme analysiert, die die Strafverfolgung der Menschenhändler in der Praxis erschweren. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte Opferschutzrichtlinie.
- 23–23 A. Problemaufriss 23–23
- 27–27 I. Definition 27–27
- 34–34 IV. Nachfrage 34–34
- 99–104 D. ProstG von 2001 99–104
- 104–126 E. 37. StrÄndG von 2005 104–126
- 126–128 F. Fazit 126–128
- 131–133 II. Zwangsprostitution 131–133
- 154–154 IV. Fazit 154–154
- 191–198 Gesetzestexte 191–198
- 199–206 Literaturverzeichnis 199–206