Zusammenfassung
Unter welchen Voraussetzungen darf ein deutscher Insolvenzverwalter im Ausland belegenes Schuldnervermögen verwerten? Was gilt, wenn dieses Vermögen Gegenstand eines ausländischen Sicherungsrechts ist? Die Zahl grenzüberschreitender Insolvenzen nimmt stetig zu, und so stellt die Abhandlung eine für Praktiker und Akademiker gleichermaßen wichtige Lektüre dar. Daneben enthält sie eine insbesondere für Praktiker lesenswerte Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Dogmatik im Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters.
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- 13–13 Einleitung 13–13
- 20–59 C. Beteiligte 20–59
- 49–51 III. Schuldner 49–51
- 57–59 V. Einzelgläubiger 57–59
- 65–84 E. Gegenstände 65–84
- 65–66 I. Allgemeines 65–66
- 72–73 V. Nießbrauch 72–73
- 74–76 VIII. Firma 74–76
- 79–81 X. Grundstücke 79–81
- 83–84 XII. Freigabe 83–84
- 86–89 II. EuInsVO 86–89
- 91–92 I. Hauptverfahren 91–92
- 127–142 Schrifttumsverzeichnis 127–142