Zusammenfassung
Die Arbeit erweitert die Debatte um Legitimität und Legitimation nationalen Rechts um einen interessanten Aspekt: Sie untersucht nationales Recht, welches von internationalem Recht vermittelt über das Europarecht determiniert wurde und zeigt auf, dass sich solche Rechtsformen mit bekannten Legitimitätsmustern allein nicht hinreichend beschreiben lassen. Die nationale Identität der Rechtsunterworfenen wird als weiteres Muster der Vermittlung von Legitimität eingeführt und in einen Kontext zur bisherigen Legitimitätsdiskussion, wie sie vor allem das Bundesverfassungsgericht führt, gestellt. Mit diesem Ansatz gelingt es der Arbeit, die Beteiligung der Parlamente an der Rechtsetzung neu zu erklären.
- 5–12 Vorwort 5–12
- 57–60 I. Einleitung 57–60
- 60–62 1. Beispiele 60–62
- 67–68 4. Bewertung 67–68
- 68–70 1. Beispiele 68–70
- 73–74 4. Bewertung 73–74
- 74–77 1. Beispiele 74–77
- 79–80 4. Bewertung 79–80
- 80–81 V Zusammenfassung 80–81
- 107–108 5. Entlastungsfunktion 107–108
- 108–108 6. Zusammenfassung 108–108
- 138–147 3. Konzeption des BVerfG 138–147
- 217–232 Literaturverzeichnis 217–232