Technology Pooling Licensing Agreements: Promoting Patent Access Through Collaborative IP Mechanisms
Zusammenfassung
Von Patentgemeinschaften spricht man, wenn sich mehrere Patentinhaber vertraglich mit dem Ziel verbinden, gesamte „Pakete“ ihrer jeweiligen patentierten Technologien an Dritte zu lizenzieren.
Mit Rücksicht auf die ansteigende Relevanz dieser Geschäftsmethode, erörtert diese Arbeit die entscheidenden Züge und die strategischen Überlegungen, die der Gründung von Patentgemeinschaften zugrunde liegen, sowohl in rechtlicher als auch empirischer Hinsicht, um die optimalen Bedingungen zur erfolgreichen Umsetzung in einem wettbewerblichen Umfeld zu identifizieren. Damit sollen die besten Voraussetzungen zur Förderung von Innovation geschaffen werden.
In dieser Hinsicht werden zunächst die Zusammensetzung und der Aufbau innerhalb derartiger Gemeinschaften, unter besonderer Berücksichtigung der Natur der beinhalteten Technologien (wie zum Beispiel „complementary“ im Gegensatz zu „substitute“ Technologien), untersucht. Um die Arbeit um einen rechtsvergleichenden Blickwinkel zu ergänzen, wird außer der Regulierung der Europäischen Union auch die der Vereinigten Staaten von Amerika berücksichtigt.
Abstract
Von Patentgemeinschaften spricht man, wenn sich mehrere Patentinhaber vertraglich mit dem Ziel verbinden, gesamte „Pakete“ ihrer jeweiligen patentierten Technologien an Dritte zu lizenzieren.
Mit Rücksicht auf die ansteigende Relevanz dieser Geschäftsmethode, erörtert diese Arbeit die entscheidenden Züge und die strategischen Überlegungen, die der Gründung von Patentgemeinschaften zugrunde liegen, sowohl in rechtlicher als auch empirischer Hinsicht, um die optimalen Bedingungen zur erfolgreichen Umsetzung in einem wettbewerblichen Umfeld zu identifizieren. Damit sollen die besten Voraussetzungen zur Förderung von Innovation geschaffen werden.
In dieser Hinsicht werden zunächst die Zusammensetzung und der Aufbau innerhalb derartiger Gemeinschaften, unter besonderer Berücksichtigung der Natur der beinhalteten Technologien (wie zum Beispiel „complementary“ im Gegensatz zu „substitute“ Technologien), untersucht. Um die Arbeit um einen rechtsvergleichenden Blickwinkel zu ergänzen, wird außer der Regulierung der Europäischen Union auch die der Vereinigten Staaten von Amerika berücksichtigt.
- 57–57 I. Sewing Machine 57–57
- 57–59 II. Motion Picture 57–59
- 59–59 III. Folding Bed 59–59
- 59–60 IV. Airplane 59–60
- 60–60 V. Radio 60–60
- 61–62 VII. Video 61–62
- 140–166 B. Pilot Experiences 140–166
- 140–159 I. Cases at Hand 140–159
- 159–166 II. Some Common Remarks 159–166
- 205–226 List of Works Cited 205–226