Zusammenfassung
Der Rundfunk in Deutschland wird heute nach zwei unterschiedlichen Modellen finanziert: Den privaten Rundfunk bezahlen die Käufer der im Rundfunk beworbenen Waren und Dienstleistungen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen grundsätzlich alle Rundfunknutzer durch einen Beitrag, der unmittelbar an den Rundfunk geleistet wird. Bisher knüpft die Abgabe an das Rundfunkgerät an. Nunmehr fordert die Entwicklung der modernen Technik, in einem Rundfunkbeitrag alle Privathaushalte und alle Erwerbsgemeinschaften zu belasten. Dieser Beitrag zieht denjenigen zur Finanzierung des Rundfunks heran, der die Rundfunkleistungen üblicherweise in Anspruch nimmt.
Der Beitrag schont die Grundrechte der Betroffenen, erübrigt insbesondere das Betreten von Wohnungen und die Frage nach persönlichen Lebensgepflogenheiten. Er wird sozialverträglich ausgestaltet und bietet kaum Gelegenheit, einen Empfang zu verbergen und Beitragszahlungen rechtswidrig zu verweigern. Ein beitragsfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist finanziell vom Staat und vom Markt unabhängig. Er bietet die Chance, die kulturelle Vielfalt und die Qualität der Sendungen zu beleben und zu mehren.
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- 28–33 II. Die Steuer 28–33
- 28–29 1. Die Gemeinlast 28–29
- 72–77 Ergebnisse 72–77